Wir als Betreuungsdienst können mit einer von Ihnen unterzeichneten Abtrittserklärung unbürokratisch mit der Pflegekasse abrechnen. Dadurch gestatten sie uns den direkten Datenaustausch mit der Pflegeversicherung.
Dadurch müssen Sie nicht selbst in Vorkasse zahlen und Sie erhalten von uns regelmäßig eine Übersicht über die eingereichten Rechnungen. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihr vorhandenes Budget.
Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden.
Den Entlastungsbetrag gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Der Entlastungsbetrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten
Bis zu 40% des Betrages für Pflegesachleistungen können Sie zusätzlich für Entlastungsleistungen nutzen
Nicht genutzte Beiträge können angespart und später genutzt werden
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Geschulte Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben.
So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
Pflegende Angehörige, die den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (125 Euro im Monat) bereits ausgeschöpft haben, aber weiteren Bedarf an Betreuung oder hauswirtschaftlichen Hilfen haben, können hierfür einen Teil der ambulanten Sachleistungen „umwandeln“.
Bis zu 40% des Betrags, der für ambulante Pflegesachleistung zur Verfügung steht, kann für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Das gilt auch, wenn Kombinationspflege in Anspruch genommen wird. (D.h.: Wenn die Pflege zwischen einer privaten Pflegeperson [häusliche Pflege] und einen ambulanten Pflegedienst aufgeteilt wird).
Wir beraten Sie gern!