Unsere Beratungsleistung

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Beratungsschwerpunkte
 Durchführung Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI 
 Private Beratung im Bereich Pflege, Pflegesachleistung und mehr 
 Beratung und Installation von Hausnotrufen (Vitakt Partner)
 Konzeptionelle Umsetzung und Abgrenzung des §45 SGB XI
 Hilfe und Beratung bei Antragstellung von Pflegeleistungen
 Unterstützung bei Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Wir lassen Sie nicht allein)
 Hilfe bei Beantragung von technischen Wohnumfeldverbesserung & individuellen Pflegehilfsmitteln im Sinne des SGB XI

Pflegeberatung

Um was geht's?

In unserer Beratung und bei Hausbesuchen treffen wir immer wieder auf pflegende Angehörige, die mehr leisten als sie selbst verkraften.

Töchter und Söhne versorgen - neben der eigenen Familie und ihrem Beruf - Vater oder Mutter, die pflegebedürftig geworden sind.
Selbst sehr alte Menschen, die aufgrund eigener Erkrankung Ruhe benötigen, kümmern sich Tag und Nacht um ihre pflegebedürftigen Ehepartner.

Angehörige verzichten auf eine Auszeit, auf Urlaub und soziale Kontakte und vergessen oft die eigene Gesundheit.

Voraussetzungen und Beantragung

Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen mindestens 6 Monate ununterbrochen besteht und im „Antrag auf einen Pflegegrad“ der pflegende Angehörige als Pflegeperson eingetragen wurde.

Der Antrag auf Verhinderungspflege muss jedes Jahr neu bei der Krankenkasse gestellt werden.


Was bietet der Gesetzgeber?

Die Pflegeversicherung bietet für diese Menschen die „Leistung der Verhinderungspflege § 39 SGB XI „

Die Verhinderungspflege kann auf das Jahr täglich, stundenweise oder für 28 Tage verteilt in Anspruch genommen werden.

Was bieten wir?

In den Zeiten, in denen der pflegende Angehörige verhindert ist (z.B.: Krankheit, Arztbesuch, Urlaub oder „Sonstiges“), kann die Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Hier können wir als professioneller Betreuungsdienst den Angehörigen bei der Betreuung gezielt und individuell entlasten.

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Beratung und Installation von Vitakt Hausnotruf

Jeder Pflegebedürftige mit Pflegerad, hat gesetzlichen Anspruch auf übernahme von Kosten für einen Hausnotruf.

Die Kosten für den Hausnotruf übernimmt der Sozialversicherungsträger. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.

Wir helfen auch dabei den Notruf zu beschaffen und bei Ihnen kostenlos zu installieren. Bei der Erstinstallation erklären wir Ihnen alle Funktionen und stehen als Bereitschaftskontakt im Notfall zur Verfügung.

Rufen Sie uns einfach an 03447 47 35 225 oder schreiben Sie eine E-Mail.

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Wir beraten und unterstützen Sie gern.

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Nadine Richter
Pflegefachkraft

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