In unserer Beratung und bei Hausbesuchen treffen wir immer wieder auf pflegende Angehörige, die mehr leisten als sie selbst verkraften.
Töchter und Söhne versorgen - neben der eigenen Familie und ihrem Beruf - Vater oder Mutter, die pflegebedürftig geworden sind.
Selbst sehr alte Menschen, die aufgrund eigener Erkrankung Ruhe benötigen, kümmern sich Tag und Nacht um ihre pflegebedürftigen Ehepartner.
Angehörige verzichten auf eine Auszeit, auf Urlaub und soziale Kontakte und vergessen oft die eigene Gesundheit.
Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen mindestens 6 Monate ununterbrochen besteht und im „Antrag auf einen Pflegegrad“ der pflegende Angehörige als Pflegeperson eingetragen wurde.
Der Antrag auf Verhinderungspflege muss jedes Jahr neu bei der Krankenkasse gestellt werden.
Die Pflegeversicherung bietet für diese Menschen die „Leistung der Verhinderungspflege § 39 SGB XI „
Die Verhinderungspflege kann auf das Jahr täglich, stundenweise oder für 28 Tage verteilt in Anspruch genommen werden.
In den Zeiten, in denen der pflegende Angehörige verhindert ist (z.B.: Krankheit, Arztbesuch, Urlaub oder „Sonstiges“), kann die Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Hier können wir als professioneller Betreuungsdienst den Angehörigen bei der Betreuung gezielt und individuell entlasten.
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegerad, hat gesetzlichen Anspruch auf übernahme von Kosten für einen Hausnotruf.
Die Kosten für den Hausnotruf übernimmt der Sozialversicherungsträger. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.
Wir helfen auch dabei den Notruf zu beschaffen und bei Ihnen kostenlos zu installieren. Bei der Erstinstallation erklären wir Ihnen alle Funktionen und stehen als Bereitschaftskontakt im Notfall zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an 03447 47 35 225 oder schreiben Sie eine E-Mail.